Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Nutzer von IhreTelefonzentrale.de,
auch wenn wir versuchen, Ihnen einen sehr anwenderfreundlichen Dienst zu liefern, kommen auch wir nicht um das Kleingedruckte herum. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir ebenso versucht, so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geschätzter Nutzer und Kunde von IhreTelefonzentrale.de,

auch wenn es unser Bestreben ist, Ihnen einen äußerst kunden- und nutzerfreundlichen Dienst zu liefern, kommen auch wir nicht um das Kleingedruckte herum. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir ebenso versucht, so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihre Telefonzentrale.de (nachfolgend ITZ genannt) und ihren Kunden. Angesprochen werden hierbei ausschließlich Geschäftskunden. Der Kunde erkennt diese an und bestätigt die Kenntnisnahme und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss, der durch Aktivierung des Dienstes von ITZ zu Stande kommt. Die Aktivierung des Dienstes erfolgt unter dieser Vorgabe, entweder durch eine Online-Buchung des Dienstes, Buchung mit Fax-Formular oder durch telefonische Anmeldung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet jederzeit auf der Webseite von ITZ abrufbar und können ausgedruckt werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen sowie für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von ITZ. Verweise auf eigene Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nicht berücksichtigt werden.

ITZ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung von Internet- oder Telefonwelt- bezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von ITZ erforderlich wird. Die hier vorliegende Ausgabe ersetzt für Neukunden die bisherige Variante vom 29.06.2006. Sogenannte Bestandskunden akzeptieren die neuen geänderten Bedingungen automatisch durch eine gegebenenfalls gewünschte und realisierte Tarifumstellungen auf dem Stand vom 01.08.2010. Die Tarifumstellung von Bestandskunden kann jederzeit in Schriftform formlos erfolgen. Änderungen werden den Kunden elektronisch per E-Mail an die bei ITZ hinterlegt E-Mail-Adresse des Kunden bekannt gemacht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag des Kunden mit ITZ kommt durch die Online-Aktivierung des Kunden zustande, welche durch das Ausfüllen und Bestätigen des Online –Anmeldeformulars realisiert wird. Auch ist eine Anmeldung über ein bereitgestelltes Fax-Anmeldeformular, oder nach jeweiliger Genehmigung, telefonisch möglich. Die Annahme des Vertrages erfolgt mit der Bereitstellung der kundenindividuellen Rufumleitungsnummer (VDN) per E-Mail (Begrüßungsemail) sowie der Bereitstellung der Leistung selbst sowie deren Berechnung. Die VDN selbst wird nicht zum Eigentum des Kunden, sondern wird nur für die Dauer der Nutzung des Services von ITZ und zur Einstellung einer Rufumleitung zum Service zur Verfügung gestellt. Eine Außendarstellung der VDN auf Visitenkarte oder Webseite, sowie sonstigen Publikationsmöglichkeiten ist nicht gestattet. Aus technischen Gründen kann das Austauschen der VDN erforderlich sein. Eine kundenseitige Mitwirkungspflicht, im Sinne der Neueinstellung der TK-Anlage/Einrichtung ist gegeben. ITZ versucht eine solche Notwendigkeit, soweit möglich, zu vermeiden.
  2. Die Dienstleistung kann vom Kunden bei Bedarf und Genehmigung von ITZ für einen definierten Zeitraum getestet werden. Nutzt der Kunde entsprechende ausgewiesene Testangebote von ITZ gilt hier ebenso § 2, Punkt 1. Jedoch besteht innerhalb dieser Phase eine tägliche Kündigungsmöglichkeit im definierten Testzeitraum per sofort. Ferner entfällt in der Testphase die Berechnung der Grundgebühr. Der Test kann pro Kunde nur einmal in Anspruch genommen werden. Jedoch können auch jeweils einzelne Niederlassungen, Standorte und Zweitfirmen des Kunden das Testangebot annehmen. Die Testphase gilt nicht für den optionalen Nachtservice.
  3. Mit Zustandekommen des Vertrages ist als Zahlungsmittel Bankeinzug vereinbart. Ausnahmen sind ggf. nur durch schriftliche Genehmigung möglich.
  4. ITZ behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen ist oder das Mahnverfahren betrieben wird, versucht, eine weitere Online-Aktivierung vorzunehmen oder eine solche vorgenommen hat. Kosten, welche ITZ dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  5. ITZ ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen, sowie die Nutzung der Dienste umgehend und ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Insbesondere in Fällen von Insolvenz oder ähnlichem.
  6. Der Vertragsschluss berechtigt nur den Kunden selbst zur Nutzung des Accounts.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. In Verbindung mit der unter § 2, Punkt 1. beschriebenen Anmeldemöglichkeiten stellt ITZ einen Anrufannahmeservice zur Verfügung, der durch Freischaltung einer kundenindividuellen Rufumleitungsnummer (VDN) erfolgt. Die entsprechenden Service-Zeiten sind der aktuellen Webseite zu entnehmen.
  2. ITZ nimmt kompetent und kundenindividuell Kundenanrufe entgegen und informiert den Kunden per E-Mail, sowie optional per SMS, über den Rückrufwunsch des Anrufers, mit Angabe von Tag und Uhrzeit sowie hinterlassenen Nachrichten. Auch können in gewissem Rahmen Dinge abgefragt werden, die für den Kunden von ITZ bei der Nachbearbeitung von Interesse sein können (z. B. Kunden-, Angebots- Rechnungsnummer), auch eine für den Anrufer mögliche Rückrufzeit kann abgefragt werden. Das Team von ITZ meldet sich bei der Begrüßung des Anrufers authentisch mit dem Kundennamen. Schwierig auszusprechende Firmen-Namen können mit Lautschrift hinterlegt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
  3. Bei entsprechenden Vorgaben des Kunden kann, z. B. in wichtigen Fällen oder in Notfällen, eine Weiterverbindung des Anrufers auf andere vom Kunden bei ITZ hinterlegten Rufnummern, wie z. B. Mobilfunk oder andere Festnetznummern erfolgen. Hierbei können Weiterleitungskosten entstehen, die gem. Tarifliste berechnet werden.
  4. Generell können Anrufer, wie bei einer Telefonzentrale üblich, auf entsprechende Durchwahlplätze verbunden werden. Das Vorhandensein einer Kundentelefonliste über ein von ITZ bereitgestelltes Excel-Kontaktformular wird vorausgesetzt. Hierbei können Weiterleitungskosten entstehen, die gem. Tarifliste berechnet werden.
  5. Die Rufumleitungsnummer (VDN) kann vom Kunden ebenso selbst als „Hotline“- Nummer verwendet werden. Hier können tagesrelevante Informationen für Anrufer hinterlegt erden. Z. B. auch sogenannte Urlaubshandlings. Auch Adressänderungen und sonstige Angaben zum Meldetext oder Handling können und sollten hier eingegeben werden.
  6. Werden Informationen, die unter § 3, Punkt 5. anfallen, nicht über den dort beschriebenen notwendigen Weg zur Verfügung gestellt, sondern per Email oder Post, behält sich ITZ das Recht vor, die hier entstehenden Personalkosten, genau wie unter § 3, Punkt 5., zu erfassen und zu berechnen. Die Grundgebühr beinhaltet generell keine Sachbearbeitungsleistung.
  7. Die Abrechnung des Dienstes erfolgt abrechnungsfreundlich sekundengenau ab der ersten Sekunde:
    1. Anrufe nach Gesprächs-Minuten gem. Preisliste
    2. Eigene Hotline-Anrufe nach Gesprächs-Minuten gem. Preisliste
    3. Weiterleitungen auf Mobilfunk oder andere Festnetznummern erfolgen zu herkömmlichen Telefongebühren (Weiterleitungsgebühren), also nicht als Gesprächs- Minuten. Jedoch auch hier abrechnungsfreundlich sekundengenau ab erster Sekunde. Die Wichtigsten Tarife sind auf der Webseite hinterlegt. Alle anderen Tarifbereiche (z. B. Ausland) sind bei Bedarf über die Service-Rufnummer von ITZ abzurufen.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden selbst schriftlich an ITZ mitzuteilen. Unabhängig davon sind etwaige Meldetext relevante Informationen (Änderungen), wie unter § 3, Punkt 5. beschrieben, einzureichen. Die Kundendatenbank ist nicht identisch mit der Kundenhandlings-Software. Daten fließen hier nicht automatisch (Datenschutzgründe). Adressdatenänderungen sind wiederum nicht immer meldetextrelevant.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von ITZ weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte ITZ zugerechnet werden.
  3. Zur Vermeidung fehlerhafter Auskünfte und von Beschwerden der Anrufer ist der Kunde verpflichtet, ITZ rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde für die für ihn bestimmten Benachrichtigungen über einen längeren Zeitraum von mehr als 14 Tage nicht erreichbar sein wird oder diese aus technischen Gründen längere Zeit (mehrere Tage) nicht abrufen kann. Der Kunden ist verpflichtet ITZ unverzüglich mitzuteilen, falls fehlerhaft Anrufe an ihn weitergeleitet worden sein sollten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gilt § 6 Abs. 1.
  4. Der Kunde hat technische Einrichtungen, über welche der Kunde Benachrichtigungen von ITZ empfängt, empfangsbereit zu halten. Insbesondere hat der Kunde die Rufumleitung seiner Anschlüsse auf die ihm zugeteilte kundenindividuelle Rufnummer (VDN) ordnungsgemäß zu schalten. Falsche VDN-Eingaben führen zur Aktivierung von Dienstleistungsaccounts anderer Kunden. Sorgfalt ist hier dringend geboten. Der Kunde haftet hier für Fehleingaben selbst (Keine Rückrufnachrichten. Diese gehen statt dessen an Dritte).
  5. Passwort / Sicherheitsanforderungen
    1. Die Nutzung der kundenindividuellen Rufumleitungsnummer steht in Verbindung mit einer gleichzeitigen Eigen-Nutzungsmöglichkeit als Hotline-Rufnummer. Diese ist bei Bedarf durch Verwendung eines Passwort möglich.
    2. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung seines Passwortes und ist für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich.
    3. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
    4. Die vorstehenden Pflichten obliegen dem Kunden auch, wenn er die Nutzung seines Accounts Dritten Nutzern zugelassen hat.

§ 5 Leistungsentgelte

  1. Die Leistungsentgelte bestehen aus einer monatlichen Grundgebühr, den sogenannten Gesprächsminuten, sowie etwaigen Weiterleitungstelefonkosten (beim Weiterverbinden von Gesprächen). Weitere Kosten können für optionale Services, wie z. B. SMS entstehen. Siehe Tarifliste. GGf. können, bei Bedarf und nach Absprache, auch individuelle Dienste geliefert und mit individuellen Preisen berechnet werden. Die Grundgebühr wird jeweils zum Beginn eines Monats berechnet. Die Gesprächs-Minuten sowie die Weiterleitungstelefongebühren werden abrechnungstechnisch bedingt, mit dem jeweiligen Folgemonat berechnet. Das gilt auch, wenn eine Kündigung zum laufenden Grundgebühren-Monat bereits vorliegt. D. h. Minutenabrechnungen können ab dem Monat nach Leistung, im bereits vertragsfreien Zeitraum, berechnet werden.
  2. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und versteht sich, ebenso wie die Grundgebühr und Weiterleitungstelefongebühren, zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder sonstigen Aufträgen und Leistungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
  4. ITZ behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Kunden wird ITZ die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen nennen.
  5. Der Kunde erhält monatlich seine Rechnung per Post. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch ITZ per Bankeinzug.
  6. Die Rechnungsbeträge sind netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
  7. Werden durchgeführten Lastschriften kundenseitig nicht eingelöst, ist ITZ berechtigt, die anfallenden Bankgebühren vom Kunden zurückzufordern. Ferner können gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der europäischen Zentralbank (EZB) p. A. gefordert werden. Wenn ITZ in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt diesen geltend zu machen. ITZ ist im Verzugsfalle ebenso berechtigt, die Leistungen sofort einzustellen (Zwangsabschaltung) und den Kunden–Account zum Monatsende des der Zwangabschaltung folgenden Monats zu kündigen. Die durch die Sperrung und Nichtzahlung des Kunden entstandenen Kosten sind kundenseitig zu tragen. Eine Haftung für etwaige Schäden durch die Dienstabschaltung besteht nicht. ITZ wird im Regelfall jedoch prüfen, ob es sich bei der Nichteinlösung der Lastschrift um eine irrtümliche und kurzfristige Kontenunterdeckung handelt, um unnötigen Schaden zu vermeiden. Die zusätzlichen Bankgebühren gehen aber auch in einen solchen Fall an den Kunden.
  8. Der Kunde hat etwaige Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Bereitstellung der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt ITZ die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet ITZ zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten von ITZ zu seinen Lasten und berechtigt ITZ zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 2).
  9. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Der Mahnung bedarf es nicht, da für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Die gilt auch wenn aus besonderen Gründen, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
  10. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese von ITZ anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht

§ 6 Haftung

  1. ITZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die ITZ zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ITZ eine wesentliche Vertragspflicht zumindest fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung von ITZ ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 3 nicht entsprochen hat, außer für den Fall, dass ITZ den Schaden zu vertreten hat.
  2. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Für schadensverursachende Ereignisse, welche auf Übertragungswegen des Telekommunikationsproviders oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet ITZ dem Kunden gegenüber nur insoweit, als das der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber ITZ haftet.

§ 7 Datenschutz

  1. ITZ erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen Nutzungsentgelte. Hierauf weist ITZ ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin.
  2. Im Rahmen der Aktivierung des Dienstes werden von ITZ personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Hierzu zählen u. a. Informationen über Demographie, Interessen und Kundenverhalten. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit!
  3. ITZ ist berechtigt, anonymisierte Kundeninformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von ITZ ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennung sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.
  4. ITZ weist alle Kunden darauf hin, dass Informationen, welche per E-Mail übermittelt werden, von Dritten mitgelesen werden können. ITZ hat darauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die übermittelten Informationen gegen Missbrauch zu schützen.
  5. Bei Kündigung des Dienstes werden die für den Kunden gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung und Eingang entsprechender Forderungen an den Kunden gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mitarbeiter im Telefonteam, die im Tagesablauf mit Anruferdaten zu tun haben, entsprechen durch entsprechende Einzelverträge den Erfordernissen des bundesdeutschen Datenschutzes.

§ 8 Kündigungsfristen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ende der tariflich festgelegten Laufzeit von 3, bzw. 6, respektive 12 Monaten, oder anderen ggf. individuell vereinbarten Laufzeiten, zu kündigen.

  1. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  1. Der Kunde ist mit der Zahlung für zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag gegenüber ITZ in Verzug; oder
  2. der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung eines Betrages in Verzug, welcher der durchschnittlichen Entgeltforderung der ITZ von zwei Monaten entspricht; insbesondere auch, weil er bereits gezahlte Beträge im Wege der Rücklastschrift zurückgefordert hat oder
  3. der Kunde wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit ITZ obliegenden Pflichten verstößt.
  4. Wenn eine Insolvenz des Kunden eingetreten ist oder kurz bevorsteht, oder ein Zahlungsverzugsvorgang dieses Kunden ins Inkasso gegeben wurde.
  5. Wenn Strafbehörden bezüglich des Kunden bei ITZ vorstellig geworden sind.
  6. ITZ ist im Falle einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, die Leistungen sofort
  7. einzustellen (Zwangsabschaltung) und den Kunden–Account zum Monatsende des der Zwangabschaltung folgenden Monats still zu legen.
  8. Die Kündigungserklärung kann ausschließlich in Schriftform erfolgen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. ITZ wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei ITZ eingegangen sein.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit ITZ abgeschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Büdingen, bzw. bei höherem Streitwert das Landgericht Gießen.

Stand: 01.August 2010

IhreTelefonzentrale.de
Inh.: Gerd Bornwasser
Am Bahndamm 9
63674 Altenstadt

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