Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geschätzter Nutzer und Kunde von
IhreTelefonzentrale.de,
auch wenn es unser Bestreben ist, Ihnen einen
äußerst kunden- und nutzerfreundlichen Dienst zu liefern, kommen auch wir nicht
um das Kleingedruckte herum. Die hier vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben wir ebenso versucht, so nutzerfreundlich wie möglich
zu gestalten.
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihre Telefonzentrale.de (nachfolgend ITZ
genannt) und ihren Kunden. Angesprochen werden hierbei ausschließlich
Geschäftskunden. Der Kunde erkennt diese an und bestätigt die Kenntnisnahme und
Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss, der
durch Aktivierung des Dienstes von ITZ zu Stande kommt. Die Aktivierung des
Dienstes erfolgt unter dieser Vorgabe, entweder durch eine Online-Buchung des
Dienstes, Buchung mit Fax-Formular oder durch telefonische Anmeldung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet
jederzeit auf der Webseite von ITZ abrufbar und können ausgedruckt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen sowie für alle
einmaligen und fortlaufenden Leistungen von ITZ. Verweise auf eigene Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können nicht berücksichtigt werden.
ITZ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung von Internet-
oder Telefonwelt- bezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der
Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von ITZ erforderlich wird. Die hier
vorliegende Ausgabe ersetzt für Neukunden die bisherige Variante vom 29.06.2006. Sogenannte Bestandskunden
akzeptieren die neuen geänderten Bedingungen automatisch durch eine
gegebenenfalls gewünschte und realisierte Tarifumstellungen auf dem Stand vom
01.08.2010. Die Tarifumstellung von Bestandskunden kann jederzeit in
Schriftform formlos erfolgen. Änderungen werden den Kunden elektronisch per
E-Mail an die bei ITZ hinterlegt E-Mail-Adresse des Kunden bekannt
gemacht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag des Kunden mit ITZ kommt durch die
Online-Aktivierung des Kunden zustande, welche durch das Ausfüllen und
Bestätigen des Online –Anmeldeformulars realisiert wird. Auch ist eine Anmeldung über ein
bereitgestelltes Fax-Anmeldeformular, oder
nach jeweiliger Genehmigung, telefonisch möglich. Die Annahme des
Vertrages erfolgt mit der
Bereitstellung der
kundenindividuellen Rufumleitungsnummer (VDN) per E-Mail (Begrüßungsemail)
sowie der Bereitstellung der Leistung selbst sowie deren Berechnung. Die
VDN selbst wird nicht zum Eigentum des Kunden, sondern wird nur für die
Dauer der Nutzung des Services von
ITZ und zur Einstellung einer Rufumleitung zum Service zur Verfügung gestellt. Eine
Außendarstellung der VDN auf Visitenkarte oder Webseite, sowie sonstigen
Publikationsmöglichkeiten ist nicht gestattet. Aus technischen Gründen
kann das Austauschen der VDN erforderlich sein. Eine kundenseitige
Mitwirkungspflicht, im Sinne der Neueinstellung der TK-Anlage/Einrichtung
ist gegeben. ITZ versucht eine solche Notwendigkeit, soweit möglich, zu
vermeiden.
- Die Dienstleistung
kann vom Kunden bei Bedarf und Genehmigung von ITZ für einen definierten
Zeitraum getestet werden. Nutzt der Kunde entsprechende ausgewiesene
Testangebote von ITZ gilt hier ebenso § 2, Punkt 1. Jedoch besteht
innerhalb dieser Phase eine tägliche Kündigungsmöglichkeit im definierten
Testzeitraum per sofort. Ferner entfällt in der Testphase die Berechnung
der Grundgebühr. Der Test kann pro Kunde nur einmal in Anspruch genommen
werden. Jedoch können auch jeweils einzelne Niederlassungen, Standorte und
Zweitfirmen des Kunden das Testangebot annehmen. Die Testphase gilt nicht
für den optionalen Nachtservice.
- Mit Zustandekommen
des Vertrages ist als Zahlungsmittel Bankeinzug vereinbart. Ausnahmen sind
ggf. nur durch schriftliche Genehmigung möglich.
- ITZ behält sich vor,
den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund
abzulehnen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde, dem
gegenüber die Kündigung ausgesprochen ist oder das Mahnverfahren betrieben
wird, versucht, eine weitere Online-Aktivierung vorzunehmen oder eine
solche vorgenommen hat. Kosten, welche ITZ dadurch entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden.
- ITZ ist berechtigt,
einzelne Kunden abzulehnen, sowie die Nutzung der Dienste umgehend und
ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Insbesondere in Fällen von Insolvenz
oder ähnlichem.
- Der Vertragsschluss
berechtigt nur den Kunden selbst zur
Nutzung des Accounts.
§ 3 Leistungsbeschreibung
- In Verbindung mit der unter § 2, Punkt
1. beschriebenen Anmeldemöglichkeiten
stellt ITZ einen Anrufannahmeservice zur Verfügung, der durch Freischaltung
einer kundenindividuellen Rufumleitungsnummer (VDN) erfolgt. Die entsprechenden
Service-Zeiten sind der aktuellen Webseite zu entnehmen.
- ITZ nimmt kompetent und
kundenindividuell Kundenanrufe entgegen und informiert den Kunden per E-Mail,
sowie optional per SMS, über den Rückrufwunsch des Anrufers, mit Angabe von Tag
und Uhrzeit sowie hinterlassenen Nachrichten. Auch können in gewissem Rahmen
Dinge abgefragt werden, die für den Kunden von ITZ bei der Nachbearbeitung von
Interesse sein können (z. B. Kunden-, Angebots- Rechnungsnummer), auch eine für
den Anrufer mögliche Rückrufzeit kann abgefragt werden. Das Team von ITZ meldet sich bei der Begrüßung
des Anrufers authentisch mit dem Kundennamen. Schwierig auszusprechende
Firmen-Namen können mit Lautschrift hinterlegt werden. Die Daten werden nach
bestem Wissen und Gewissen aufgenommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der
Angaben kann nicht übernommen werden.
- Bei entsprechenden Vorgaben des Kunden
kann, z. B. in wichtigen Fällen oder in Notfällen, eine Weiterverbindung des
Anrufers auf andere vom Kunden bei ITZ hinterlegten Rufnummern, wie z. B.
Mobilfunk oder andere Festnetznummern erfolgen. Hierbei können
Weiterleitungskosten entstehen, die gem. Tarifliste berechnet werden.
- Generell können Anrufer, wie bei einer
Telefonzentrale üblich, auf entsprechende Durchwahlplätze verbunden werden. Das
Vorhandensein einer Kundentelefonliste über ein von ITZ bereitgestelltes
Excel-Kontaktformular wird vorausgesetzt. Hierbei können Weiterleitungskosten
entstehen, die gem. Tarifliste berechnet werden.
- Die Rufumleitungsnummer (VDN) kann vom
Kunden ebenso selbst als „Hotline“- Nummer verwendet werden. Hier können
tagesrelevante Informationen für Anrufer hinterlegt erden. Z. B. auch
sogenannte Urlaubshandlings. Auch Adressänderungen und sonstige Angaben zum Meldetext oder
Handling können und sollten hier eingegeben werden.
- Werden Informationen, die unter § 3,
Punkt 5. anfallen, nicht über den dort beschriebenen notwendigen Weg zur
Verfügung gestellt, sondern per Email oder Post, behält sich ITZ das Recht vor,
die hier entstehenden Personalkosten, genau wie unter § 3, Punkt 5., zu
erfassen und zu berechnen. Die Grundgebühr beinhaltet generell keine Sachbearbeitungsleistung.
- Die Abrechnung des Dienstes erfolgt
abrechnungsfreundlich sekundengenau ab der ersten Sekunde:
- Anrufe
nach Gesprächs-Minuten gem. Preisliste
- Eigene Hotline-Anrufe nach
Gesprächs-Minuten gem. Preisliste
- Weiterleitungen auf Mobilfunk oder
andere Festnetznummern erfolgen zu herkömmlichen
Telefongebühren (Weiterleitungsgebühren), also nicht als Gesprächs- Minuten. Jedoch auch hier
abrechnungsfreundlich sekundengenau ab erster Sekunde. Die Wichtigsten Tarife sind auf der Webseite hinterlegt. Alle
anderen Tarifbereiche (z. B. Ausland)
sind bei Bedarf über die Service-Rufnummer von ITZ abzurufen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, die
für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen
erforderlich sind,
verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den
Kunden selbst schriftlich an ITZ
mitzuteilen. Unabhängig davon sind etwaige Meldetext relevante Informationen (Änderungen), wie unter §
3, Punkt 5. beschrieben, einzureichen. Die
Kundendatenbank ist nicht identisch mit der Kundenhandlings-Software.
Daten fließen hier nicht automatisch (Datenschutzgründe). Adressdatenänderungen
sind wiederum nicht immer meldetextrelevant.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von ITZ weder zum Abruf
noch zur Verbreitung von Inhalten
zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art –
verstoßen. Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu
vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte ITZ zugerechnet werden.
- Zur Vermeidung fehlerhafter Auskünfte und von Beschwerden der Anrufer ist
der Kunde verpflichtet, ITZ rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde
für die für ihn bestimmten Benachrichtigungen über einen längeren Zeitraum von
mehr als 14 Tage nicht erreichbar sein
wird oder diese aus technischen Gründen längere Zeit (mehrere Tage) nicht
abrufen kann. Der Kunden ist verpflichtet ITZ unverzüglich mitzuteilen, falls
fehlerhaft Anrufe an ihn weitergeleitet worden sein sollten. Kommt der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nach, gilt § 6 Abs. 1.
- Der Kunde hat technische Einrichtungen, über welche der Kunde
Benachrichtigungen von ITZ empfängt, empfangsbereit zu halten. Insbesondere hat
der Kunde die Rufumleitung seiner Anschlüsse auf die ihm zugeteilte
kundenindividuelle Rufnummer (VDN) ordnungsgemäß zu schalten. Falsche
VDN-Eingaben führen zur Aktivierung von Dienstleistungsaccounts anderer Kunden.
Sorgfalt ist hier dringend geboten. Der Kunde haftet hier für Fehleingaben
selbst (Keine Rückrufnachrichten. Diese gehen statt dessen an Dritte).
- Passwort / Sicherheitsanforderungen
- Die Nutzung der kundenindividuellen Rufumleitungsnummer steht in
Verbindung mit einer gleichzeitigen Eigen-Nutzungsmöglichkeit als
Hotline-Rufnummer. Diese ist bei Bedarf
durch Verwendung eines Passwort möglich.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung seines Passwortes und ist
für alle Schäden, die aus der
Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich.
- Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem
Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht,
dass unberechtigte Personen von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, hat der
Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur
in verschlüsselter Form gespeichert werden.
- Die vorstehenden Pflichten obliegen dem Kunden auch, wenn er die Nutzung
seines Accounts Dritten Nutzern zugelassen hat.
§ 5 Leistungsentgelte
- Die Leistungsentgelte bestehen aus
einer monatlichen Grundgebühr, den sogenannten Gesprächsminuten, sowie etwaigen
Weiterleitungstelefonkosten (beim Weiterverbinden von Gesprächen). Weitere Kosten können für optionale Services,
wie z. B. SMS entstehen. Siehe Tarifliste. GGf. können, bei Bedarf und nach
Absprache, auch individuelle Dienste geliefert und mit individuellen Preisen berechnet werden.
Die Grundgebühr wird jeweils zum Beginn eines Monats berechnet. Die
Gesprächs-Minuten sowie die Weiterleitungstelefongebühren werden
abrechnungstechnisch bedingt, mit dem
jeweiligen Folgemonat berechnet. Das gilt auch, wenn eine Kündigung zum
laufenden Grundgebühren-Monat bereits vorliegt. D. h. Minutenabrechnungen
können ab dem Monat nach Leistung, im bereits vertragsfreien Zeitraum,
berechnet werden.
- Das Leistungsentgelt
richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und versteht sich, ebenso
wie die Grundgebühr und Weiterleitungstelefongebühren, zusätzlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die
nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich
entstandenen Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder
sonstigen Aufträgen und Leistungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt
sekundengenau.
- ITZ behält sich das
Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Kunden wird ITZ
die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen nennen.
- Der Kunde erhält monatlich seine Rechnung per
Post. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch ITZ per Bankeinzug.
- Die Rechnungsbeträge
sind netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und
werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
- Werden durchgeführten
Lastschriften kundenseitig nicht eingelöst, ist ITZ berechtigt, die
anfallenden Bankgebühren vom Kunden zurückzufordern. Ferner können
gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Diskontsatz der europäischen Zentralbank (EZB) p. A. gefordert werden.
Wenn ITZ in der Lage ist, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt diesen geltend
zu machen. ITZ ist im Verzugsfalle ebenso
berechtigt, die Leistungen sofort einzustellen (Zwangsabschaltung)
und den Kunden–Account zum Monatsende des der Zwangabschaltung folgenden
Monats zu kündigen. Die durch die Sperrung und Nichtzahlung des Kunden
entstandenen Kosten sind kundenseitig zu tragen. Eine Haftung für etwaige
Schäden durch die Dienstabschaltung besteht nicht. ITZ wird im Regelfall
jedoch prüfen, ob es sich bei der Nichteinlösung der Lastschrift um eine
irrtümliche und kurzfristige Kontenunterdeckung handelt, um unnötigen
Schaden zu vermeiden. Die zusätzlichen Bankgebühren gehen aber auch in
einen solchen Fall an den Kunden.
- Der Kunde hat etwaige
Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Bereitstellung der Rechnung
zu erheben. Einwände berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte
Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt ITZ die Einwände ganz
oder teilweise an, erstattet ITZ zuviel gezahlte Beträge dem Kunden.
Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen
Kosten von ITZ zu seinen Lasten und berechtigt ITZ zur Kündigung des
Vertrages aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 2).
- Der Schuldner einer
Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufstellung leistet. Der Mahnung bedarf es nicht, da für die
Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Die gilt auch wenn aus
besonderen Gründen, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, der
sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
- Das Recht zur
Aufrechnung steht dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und
diese von ITZ anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht
§
6 Haftung
- ITZ haftet nach den
gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die ITZ zurechenbare Pflichtverletzung
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ITZ eine wesentliche
Vertragspflicht zumindest fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine
Haftung ausgeschlossen. Die Haftung von ITZ ist ebenso ausgeschlossen,
wenn der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 3 nicht entsprochen
hat, außer für den Fall, dass ITZ den Schaden zu vertreten hat.
- Steht dem Kunden ein
Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
- Für
schadensverursachende Ereignisse, welche auf Übertragungswegen des
Telekommunikationsproviders oder in einer Vermittlungseinrichtung des
Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet ITZ dem Kunden
gegenüber nur insoweit, als das der Telekommunikationsprovider nach den
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung
in der jeweils geltenden Fassung gegenüber ITZ haftet.
§
7 Datenschutz
- ITZ erhebt, speichert
und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten
entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und
zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zum
Nachweis der einzelnen Nutzungsentgelte. Hierauf weist ITZ ausdrücklich
gemäß § 33 BDSG hin.
- Im Rahmen der
Aktivierung des Dienstes werden von ITZ personenbezogene Daten erhoben.
Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und
Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Hierzu zählen
u. a. Informationen über Demographie, Interessen und Kundenverhalten. Der
Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten
erfolgt zu keiner Zeit!
- ITZ ist berechtigt,
anonymisierte Kundeninformationen Dritten für demographische Zwecke zur
Verfügung stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von ITZ ferner zur
Erstellung von Statistiken und Trenderkennung sowie zur Qualitätssicherung
und Marktforschung verwendet werden.
- ITZ weist alle Kunden
darauf hin, dass Informationen, welche per E-Mail übermittelt werden, von
Dritten mitgelesen werden können. ITZ hat darauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des
Kunden, die übermittelten Informationen gegen Missbrauch zu schützen.
- Bei Kündigung
des Dienstes werden die für den
Kunden gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung und Eingang
entsprechender Forderungen an den Kunden gelöscht, es sei denn ihre
weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mitarbeiter im
Telefonteam, die im Tagesablauf mit Anruferdaten zu tun haben, entsprechen
durch entsprechende Einzelverträge den Erfordernissen des bundesdeutschen
Datenschutzes.
§
8 Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit
einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ende der tariflich festgelegten
Laufzeit von 3, bzw. 6, respektive 12 Monaten, oder anderen ggf. individuell
vereinbarten Laufzeiten, zu kündigen.
- Den Parteien bleibt
das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Der Kunde ist mit der Zahlung für zwei aufeinander folgende Monate oder mit
einem nicht unerheblichen Geldbetrag gegenüber ITZ in Verzug; oder
- der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate
erstreckt, mit der Zahlung eines Betrages in Verzug, welcher der durchschnittlichen
Entgeltforderung der ITZ von zwei Monaten entspricht; insbesondere auch, weil
er bereits gezahlte Beträge im Wege der Rücklastschrift zurückgefordert hat
oder
- der Kunde wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis
mit ITZ obliegenden Pflichten
verstößt.
- Wenn eine Insolvenz des Kunden eingetreten ist oder kurz bevorsteht, oder
ein Zahlungsverzugsvorgang dieses
Kunden ins Inkasso gegeben wurde.
- Wenn Strafbehörden bezüglich des Kunden bei ITZ vorstellig geworden sind.
- ITZ ist im Falle einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, die Leistungen sofort
- einzustellen (Zwangsabschaltung) und den Kunden–Account zum Monatsende
des der Zwangabschaltung folgenden Monats still zu legen.
- Die
Kündigungserklärung kann ausschließlich in Schriftform erfolgen.
§
9 Schlussbestimmungen
- Dieser Vertrag
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
- Änderungen der AGB
werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als
genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. ITZ wird
auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders
hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der
Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei ITZ eingegangen sein.
- Bei Unwirksamkeit
einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit ITZ abgeschlossenen Vertrages wird
die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien
möglichst nahe kommt.
- Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
Amtsgericht Büdingen, bzw. bei höherem Streitwert das Landgericht Gießen.
Stand:
01.August 2010
IhreTelefonzentrale.de
Inh.:
Gerd Bornwasser
Am
Bahndamm 9
63674
Altenstadt